Der jüdische Friedhof Lütgendortmund

Unter den Juden Lütgendortmunds gab es zu Beginn des 20. Jahrhunderts den großen Wunsch nach einem eigenen Friedhof an ihrem Wohnort. Da die jüdische Bevölkerung aber nur wenige Mitglieder zählte und deshalb keine eigene Synagogengemeinde bilden konnte, gründete man einen Verein „Jüdische Gemeinde des Amtes Lütgendortmund“, dessen Aufgabe die Anlegung und Unterhaltung eines Friedhofs sein sollte.

Jüdischer Friedhof an der Dellwiger Straße in Lütgendortmund, Juni 2022 (Foto Klaus Winter)
Jüdischer Friedhof an der Dellwiger Straße in Lütgendortmund, Juni 2022 (Foto Klaus Winter)

Die Satzungen des Vereins wurden auf der konstituierenden Generalversammlung am 3. September 1908 beschlossen und der Verein am 14. Juni 1909 im Vereinsregister beim Amtsgericht Dortmund eingetragen.

 

Genau einen Monat später, am 14. Juli 1909 beantragte der Verein Jüdische Gemeinde des Amtes Lütgendortmund die Eintragung eines von ihm erworbenen Grundstücks auf seinen Namen im Grundbuch. Das für die Anlage des Friedhofs vorgesehene Grundstück lag an der Dellwiger Straße und war 14 Ar 98 Quadratmeter groß.

Auf dem Friedhof wurden ab 1909 elf Grabstellen angelegt. Es handelt sich um sieben Einzelgräber und eine Grabstelle für ein Ehepaar. Die drei übrigen Gräber können keiner Person zugeordnet werden, weil die Grabmalinschrift fehlt oder unleserlich geworden ist oder das Grabmal nicht mehr vorhanden ist.

 

Während der Verein 1932 noch elf Mitglieder zählte, schrumpfte er durch Fortzug und Tod bis 1937 auf zwei Mitglieder. Das letzte Vorstandsmitglied beantragte deshalb die Auflösung des Vereins und die Übertragung des Vereinsvermögens auf die jüdische Religionsgemeinde Dortmund. Tatsächlich wurde der Verein – inzwischen mitgliederlos – erst in den 1960er Jahren aufgelöst.

Im Jahre 1944 wurde das Vermögen der Reichsvereinigung der Juden vom Deutschen Reich beschlagnahmt. Dazu gehörten auch die Friedhöfe, die nun von den Finanzämtern veräußert werden sollten.

Nachdem bereits im Februar 1950 die jüdische Gemeinde Groß-Dortmund einen Rückerstattungsanspruch auf den Friedhof in Lütgendortmund angemeldet hatte, beschloss die Wiedergutmachungskammer für den Landgerichtsbezirk Dortmund in einem Verfahren der Jewish Trust Corporation (JTC) gegen das Deutsche Reich im Juli 1952 die Rückgabe des Friedhofs an die JTC. Diese schenkte dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden Westfalens den Friedhof.

Klaus Winter
21.03.2023

Quellen & Literatur:

Amtsgericht Dortmund, Vereinsregister

Landesarchiv NRW, Abt. Westfalen, Münster, Bestand Amtsgericht Dortmund, Grundakten, Nr. 1732